Private Haftpflicht: demente Angehörige mitversichern

Aktuelles 08.07.2025

Ihr Partner oder Ihre Partnerin hat Demenz und die Vase der Nachbarn zerbrochen?
Shutterstock / Bignai
Erkrankte können in der Regel nicht für den Schaden verantwortlich gemacht werden, weil sie die Tragweite ihrer Handlungen nicht mehr erkennen. Angehörige haben jedoch unter Umständen eine Aufsichtspflicht – und sind schadensersatzpflichtig. Sie können mögliche Schäden durch eine Demenzklausel bei ihrer Haftpflichtversicherung mitversichern – oft für wenige Euro im Monat, rät die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.